Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines:
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen mit unseren Kunden, falls keine abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart werden, auch dann, wenn die Geschäftsbedingungen des Käufers einen abweichenden Inhalt haben. Den Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Bei telefonischen oder telegrafischen Bestellungen haften wir nicht für die Aufnahme- oder Übermittlungsfehler. Für Frischwaren gelten die jeweiligen Tagespreise. Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung oder Rechnung maßgebend. Durch Unterschrift auf Lieferschein oder Rechnung erkennt die jeweils unterschriftsberechtigte Person diese Bedingungen an. Bei Bestellungen außerhalb der Tour und unter 200,00 Euro wird eine Aufwandspauschale von 45,00 Euro pro Stunde und 0,50 Euro pro km berechnet. Ferner erlauben wir uns für Bestellungen unter 75 € einen Minderwertzuschlag von 10 € zu berechnen.
2. Preise, Gewichte und Kennzeichnung:
Die Preise gelten in EURO, netto Kasse, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten für Originalgebinde, bei Anbruch erhöht sich der Preis um 0,25 EURO je kg. Es gelten die Preise unserer gültigen Preisliste. Preisänderungen und Irrtum vorbehalten. Gegenüber unseren Käufern sind wir berechtigt, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn der Rohstoffmarkt, Steuern oder sonstige Abgaben sich nach dem Gesetz geändert haben. Maßgebend für unsere Kaufpreisberechnung ist das bei der Verladung festgestellte Gewicht. Fehlmengen sind auf dem Lieferschein zu bescheinigen und dem Fahrer nach dessen Kontrolle mitzugeben. Die Ware gilt nicht als abgepackt und ausgezeichnet für den Endverbraucher im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordung.
3. Zahlungsbedingungen:
Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Zugang fällig. Gutschriften über Schecks und Wechsel erfolgen vorbehaltlich des Zahlungsseinganges, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert vergfügen können. Es gelten Fälligkeitszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank. Kommt der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Gleiches gilt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, oder wenn Vergleichsverfahren bzw. Insolvenz beantragt worden sind. Außerdem sind wir berechtigt, Bankauskünfte, Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen, zu verlangen.
4. Eigentumsvorbehalt:
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen von ihm gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen gegenüber dem Käufer und bis zur Begleichung eines sich zu Lasten des Käufers ergebenden Saldos aus einem Kontokorrentverhältnis, vor. Wird unsere Ware beim Käufer be- oder verarbeitet, so werden wir Miteigentümer der im Rechtssinne etwa neuen Sache. Im Falle einer Verbindung oder Vermischung werden wir Miteigentümer nach Maßgabe der §§ 947 bis 950 BGB. Bei zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer ist verpflichtet, den uns durch den Zugriff entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei einer Insolvenz gilt Aussonderungsrecht gem. § 43 KO.
5. Gewährleistung:
Der Käufer verpflichtet sich, die Ware unverzüglich nach der Übergabe zu überprüfen und unverzüglich nach Übergabe des Kaufgegenstandes evtl. Mängel schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Mängelrügen sind ausgeschlossen, sobald der Käufer mit der Be- oder Verarbeitung der Ware begonnen hat. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge sind wir berechtigt, auf unsere Kosten Ersatz zu leisten.
6. Nebenpflicht des Käufers:
Frische Fleisch- und Wurstwaren sind in luftigen Räumen von 0 – 3 ° Celsius aufzubewahren!
Gefrierware darf nur in dafür geeigneten Räumlichkeiten von minus 16 – 18 ° Celsius gelagert werden!
7. Haftungsbeschränkung:
Sobald der Kunde die Ware übernommen hat, geht für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, behördlicher oder amtsärztlicher Vorschriften, Richtlinien für ordnungsgemäße Behandlung der Ware, sowie Kühlung und Lagerung, auf den Käufer über. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und bei verarbeiteten Waren besteht nicht. Die Haftung für jegliche Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen unsererseits auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei Streiks, Betriebsstörungen, höherer Gewalt und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, ist der Verkäufer nach seiner Wahl von der Lieferung befreit, wenn keine anderen Liefermöglichkeiten vorhanden sind.
8. Sonstiges:
Zusagen, Auskünfte und Erklärungen, die von unseren Mitarbeitern abgegeben werden, sind nur verbindlich, wenn sie von unserer Geschäftsleitung schriftlich bestätigt worden sind. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist Lippstadt! Für alle Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.