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Lieferservice

Wir liefern Ihnen Ihre bestellte Ware pünktlich und zuverlässig.

Bei Warenauslieferung am Folgetag bitten wir Sie um Ihre Bestellung bis 10:00 Uhr. Damit ist weitgehend gesichert, dass Ihre bestellten Waren verfügbar sind und wir pünktlich liefern können.Auf Grund der von der EU vorgegebener Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer sind folgende Bestell- und Lieferzeiten zu beachten:

Lieferzeiten
Bestellung bis 10:00 Uhr Garantierte Belieferung am nächsten Tag in der Tourenplanung, zu der mit Ihnen vereinbarten Lieferzeit.
Bestellung nach 10:00 Uhr Belieferung am nächsten Tag im Rahmen möglicher Auslieferungszeiten. Zeitvorgaben können nicht immer berücksichtigt werden.
Bestellung nach 12:00 Uhr Belieferung am nächsten Tag nur möglich, wenn Tourenplanung dies gestattet.
Bestellung bis 24:00 Uhr auf Anrufbeantworter oder per E-mail Nachbestellungen in geringem Umfang für Lieferungen am nächsten Tag zu einem bestehenden Auftrag.

Die Lieferungen erfolgen im Rahmen der normalen Liefertouren und üblichen Geschäftszeit frei Haus.

Lenk- und Ruhezeitenvorschriften nach der EG-Verordnung

Geltende EG- Regelung seit dem 11. April 2007

tägliche Lenkzeit Höchstens 9 Stunden

Erhöhung 2 mal wöchentlich auf 10 Stunden möglich

wöchentliche Lenkzeit Höchstens 56 Stunden (!)

Lenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen (Doppelwoche)

Höchstens 90 Stunden

Lenkzeitunterbrechung (= Fahrtunterbrechung)

Nach spätestens 4 ½ Stunden mindestens 45 Minuten

Beliebige Aufteilung nicht möglich, max. 2 Abschnitte: I.Teil mind. 15 Min., 2.Teil mind. 30 Min.

Tagesruhezeit (1 Fahrer)

Mindestens 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden nach einer Ruhezeit

Verkürzung der Tagesruhezeit (1 Fahrer)

Max. 3 x zwischen zwei Wochenruhezeiten auf 9 Stunden ohne Ausgleich möglich

Aufteilung der Tagesruhezeit (1 Fahrer)

Bei Aufteilung: Erhöhung auf 12 Stunden Tagesruhezeit. Aufteilung nur in 2 Abschnitte möglich:
Teil 1 mind. 3 Stunden, Teil 2 mind. 9 Stunden Tagesruhezeit

(2 Fahrer / Doppelbesetzung3)

9 Stunden innerhalb von 30 Stunden nach einer Ruhezeit

Wöchentliche Ruhezeit Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit

Verkürzung Wöchentliche Ruhezeit

(unterwegs sowie auch am Standoder Heimatort d. Fahrers)

24 Stunden mit Ausgleich bis zum Ende der 3. Folgewoche

Es darf nur jede 2. Wochenruhezeit verkürzt werden

Zeitraum vom Ende einer Wochenruhezeit bis zum Beginn der folgenden Wochenruhezeit

Regelung für alle:

Es dürfen max. bis zu sechs 24-Stunden-Zeiträume (= 144 Std.) aneinander gereiht werden.

Mitzuführende Schaublätter (seit 1. Januar 2008)

für den laufenden Tag und die vorausgehenden 28 Kalendertage

Touren
Tour 1 Tour 2 Tour 3
Montag Bad Sassendorf, Soest,

 

Gütersloh, Lippstadt,
Rehda-Wiedenbrück,
Erwitte, Paderborn, Bad Westernkotten
Dienstag Bad Sassendorf, Soest, Werl, Neheim-Hüsten, Möhnesee Hörste, Lippstadt
Mittwoch Bad Sassendorf, Soest, Möhnesee, Latrop, Winterberg, Schmallenberg, Meschede, Warstein Lippstadt, Erwitte, Paderborn
Donnerstag Bad Sassendorf, Soest, Werl, Neheim-Hüsten, Möhnesee Hörste, Gütersloh, Lippstadt Bad Westernkotten
Freitag Bad Sassendorf, Soest Hörste, Gütersloh, Lippstadt, Rehda-Wiedenbrück Erwitte, Paderborn, BadWesternkotten
Samstag Bad Sassendorf, Erwitte, Hörste, Lippstadt Hörste, Lippstadt,