Lieferservice
Wir liefern Ihnen Ihre bestellte Ware pünktlich und zuverlässig.
Bei Warenauslieferung am Folgetag bitten wir Sie um Ihre Bestellung bis 10:00 Uhr. Damit ist weitgehend gesichert, dass Ihre bestellten Waren verfügbar sind und wir pünktlich liefern können.Auf Grund der von der EU vorgegebener Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer sind folgende Bestell- und Lieferzeiten zu beachten:
Lieferzeiten
Bestellung bis 10:00 Uhr | Garantierte Belieferung am nächsten Tag in der Tourenplanung, zu der mit Ihnen vereinbarten Lieferzeit. |
Bestellung nach 10:00 Uhr | Belieferung am nächsten Tag im Rahmen möglicher Auslieferungszeiten. Zeitvorgaben können nicht immer berücksichtigt werden. |
Bestellung nach 12:00 Uhr | Belieferung am nächsten Tag nur möglich, wenn Tourenplanung dies gestattet. |
Bestellung bis 24:00 Uhr auf Anrufbeantworter oder per E-mail | Nachbestellungen in geringem Umfang für Lieferungen am nächsten Tag zu einem bestehenden Auftrag. |
Die Lieferungen erfolgen im Rahmen der normalen Liefertouren und üblichen Geschäftszeit frei Haus.
Lenk- und Ruhezeitenvorschriften nach der EG-Verordnung
Geltende EG- Regelung seit dem 11. April 2007
tägliche Lenkzeit Höchstens 9 Stunden
Erhöhung 2 mal wöchentlich auf 10 Stunden möglich
wöchentliche Lenkzeit Höchstens 56 Stunden (!)
Lenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen (Doppelwoche)
Höchstens 90 Stunden
Lenkzeitunterbrechung (= Fahrtunterbrechung)
Nach spätestens 4 ½ Stunden mindestens 45 Minuten
Beliebige Aufteilung nicht möglich, max. 2 Abschnitte: I.Teil mind. 15 Min., 2.Teil mind. 30 Min.
Tagesruhezeit (1 Fahrer)
Mindestens 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden nach einer Ruhezeit
Verkürzung der Tagesruhezeit (1 Fahrer)
Max. 3 x zwischen zwei Wochenruhezeiten auf 9 Stunden ohne Ausgleich möglich
Aufteilung der Tagesruhezeit (1 Fahrer)
Bei Aufteilung: Erhöhung auf 12 Stunden Tagesruhezeit. Aufteilung nur in 2 Abschnitte möglich:
Teil 1 mind. 3 Stunden, Teil 2 mind. 9 Stunden Tagesruhezeit
(2 Fahrer / Doppelbesetzung3)
9 Stunden innerhalb von 30 Stunden nach einer Ruhezeit
Wöchentliche Ruhezeit Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit
Verkürzung Wöchentliche Ruhezeit
(unterwegs sowie auch am Standoder Heimatort d. Fahrers)
24 Stunden mit Ausgleich bis zum Ende der 3. Folgewoche
Es darf nur jede 2. Wochenruhezeit verkürzt werden
Zeitraum vom Ende einer Wochenruhezeit bis zum Beginn der folgenden Wochenruhezeit
Regelung für alle:
Es dürfen max. bis zu sechs 24-Stunden-Zeiträume (= 144 Std.) aneinander gereiht werden.
Mitzuführende Schaublätter (seit 1. Januar 2008)
für den laufenden Tag und die vorausgehenden 28 Kalendertage
Touren
Tour 1 | Tour 2 | Tour 3 | |
Montag | Bad Sassendorf, Soest,
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Gütersloh, Lippstadt, Rehda-Wiedenbrück, |
Erwitte, Paderborn, Bad Westernkotten |
Dienstag | Bad Sassendorf, Soest, Werl, Neheim-Hüsten, Möhnesee | Hörste, Lippstadt | |
Mittwoch | Bad Sassendorf, Soest, Möhnesee, Latrop, Winterberg, Schmallenberg, Meschede, Warstein | Lippstadt, Erwitte, Paderborn | |
Donnerstag | Bad Sassendorf, Soest, Werl, Neheim-Hüsten, Möhnesee | Hörste, Gütersloh, Lippstadt | Bad Westernkotten |
Freitag | Bad Sassendorf, Soest | Hörste, Gütersloh, Lippstadt, Rehda-Wiedenbrück | Erwitte, Paderborn, BadWesternkotten |
Samstag | Bad Sassendorf, Erwitte, Hörste, Lippstadt | Hörste, Lippstadt,
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